Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfeform für Familien, nach §31 SGB VIII.

Ziel ist es, dass die Familien in ihrem Zusammenhalt bestärkt werden, um eine Trennung zwischen Eltern und Kindern zu vermeiden. Hierbei wird die Familie als ganze Einheit gesehen, wobei allerdings die Eltern im Fokus stehen, denn gestärkte Eltern sind ein wichtiger Anker für ihre Kinder.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung, beim örtlichen Jugendamt, gestellt haben.

Inhalt der Hilfe sind unter anderem die Sicherstellung und Entwicklung der eigenverantwortlichen Fähigkeit im Umgang mit den Kindern, Unterstützung im Kontext Kindergarten und Schule oder auch Hilfestellung bei unterschiedlichen Antragstellungen. 

Im bewilligten Hilfezeitraum findet ein regelmäßiger Austausch, in Form von Hilfeplangesprächen, mit dem zuständigen Jugendamt statt.

Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung für die Hilfe zur Erziehung, so kontaktieren Sie uns gern.

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